Steigende Mitgliedszahlen sind eine Freude für jeden Verein, keine Frage. Doch durch den anwachsenden Schießbetrieb und mit jedem Einsatz einer unserer Vereinswaffen, steigt auch der Aufwand für Wartung und Reparaturen. Vieles wird in Eigenregie erledigt, doch Schlagbolzen lassen sich nicht schnitzen. Reparaturen, die es notwendig machen einen Büchsenmacher zu konsultieren, fallen ebenso an. Waffen, die nicht mehr reparabel sind, müssen ersetzt werden. Damit ist es nicht getan. Die verschlissenen Waffen können nicht einfach als Alteisen entsorgt werden, sondern müssen geordnet der Vernichtung zugeführt werden. Auch die Aus- und Neueintragung in den Waffenbesitzkarten des Vereins will bezahlt sein. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde in der letzten Vorstandsitzung das Thema intensiv diskutiert. Letztendlich wurde der Beschluss gefasst, eine Leihgebühr für Gastschützen, wie auch für unsere Vereinsmitglieder in Höhe von 3 € pro ausgeliehene Vereinswaffe einzuführen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind unsere Jugendlichen im Verein, die Blasrohr, Luftgewehr, Luftpistole oder Lichtgewehr schießen!
Diese Regelung findet seine Gültigkeit ab dem 01. Mai 2025.
Autor: Rudolf Bronold / Bild: von Zachary Foltz auf Pixabay
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